Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Unterrichtsverträge zwischen dem Privatinstitut Falkenberg e.K. und der auftraggebenden Person. Sie werden vor der ersten kostenpflichtigen Stunde schriftlich übergeben und sind Bestandteil des Auftragsschreibens.
§1 Geltung und Vertragsparteien
Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Privatinstitut Falkenberg e.K., Sigismundkorso 41, 13465 Berlin (das Institut), und der auftraggebenden Person, in der Regel einem Elternteil oder Sorgeberechtigten (die Auftraggeberin). Ist der Schüler minderjährig, wird der Vertrag ausschließlich mit den Sorgeberechtigten geschlossen.
Aus einer Anfrage über diese Website, aus dem ersten Treffen oder aus Angaben auf diesen Seiten entsteht kein Vertrag. Ein Vertrag entsteht erst, wenn das Institut ein schriftliches Auftragsschreiben sendet und die Auftraggeberin es schriftlich oder in Textform bestätigt.
§2 Gegenstand des Vertrags
Das Institut schuldet Einzelunterricht durch eine qualifizierte Lehrkraft im vereinbarten Umfang, ein schriftliches Stundenprotokoll sowie einen monatlichen schriftlichen Bericht.
Das Institut schuldet eine Dienstleistung, keinen Erfolg. Es schuldet und garantiert weder eine bestimmte Note oder Zensur noch ein Prüfungsergebnis, eine Versetzung oder einen Schul- oder Studienplatz. Anderslautende Aussagen sind nicht Vertragsbestandteil.
§3 Die Lehrkraft
Das Institut ordnet jedem Schüler eine namentlich benannte Lehrkraft zu und hält diese Zuordnung für die Dauer der Zusammenarbeit.
Das Institut darf die Lehrkraft wechseln, wenn diese länger verhindert ist oder die Zusammenarbeit nicht trägt. Die Auftraggeberin kann jederzeit, ohne Begründung und ohne Kosten einen Wechsel verlangen; das Institut führt ihn binnen vierzehn Tagen durch oder räumt andernfalls ein fristloses Kündigungsrecht nach §7 ein.
§4 Termine, Ort und Zeit
Der Unterricht findet an der Anschrift der Auftraggeberin zu einer für das Halbjahr vereinbarten Stunde statt. Eine Unterrichtsstunde dauert sechzig Minuten, sofern das Auftragsschreiben nichts anderes vorsieht.
Die Auftraggeberin stellt einen ruhigen, beleuchteten Arbeitsplatz mit Tisch bereit und sorgt dafür, dass der Schüler zur vereinbarten Zeit anwesend und bereit ist. Kann eine Stunde aus Gründen im Verantwortungsbereich der Auftraggeberin nicht pünktlich beginnen, endet sie gleichwohl zur vereinbarten Zeit und wird voll berechnet.
§5 Honorare und Zahlung
Es gelten die Honorare des Auftragsschreibens, die den veröffentlichten Preisen entsprechen: Einzelunterricht zu Hause 60 Minuten 95 €; Abiturmentoring 20 Stunden 1.790 €; Probejahr-Coaching am Gymnasium 1.290 €; Prüfungswoche-Intensiv 640 €. Die Preise sind Endpreise; Unterricht ist nach §4 Nr. 21 lit. b UStG umsatzsteuerbefreit.
Die Anfahrt innerhalb von Reinickendorf und Pankow ist enthalten. Im übrigen Berlin gilt ein im Auftragsschreiben vereinbarter Fahrtbeitrag von 12 € je Termin.
Das Institut rechnet monatlich nachträglich ab. Rechnungen sind binnen vierzehn Tagen ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Das Institut nimmt keine Lastschriften und hinterlegt keine Kartendaten.
Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Das Institut mahnt einmal kostenfrei, bevor es weitere Schritte einleitet.
§6 Absage einzelner Termine
Die Auftraggeberin kann einen Termin bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei absagen, in Textform oder telefonisch. Innerhalb von 24 Stunden werden 50 Prozent des Stundenhonorars fällig.
Ist der Schüler krank und wird das Institut vor Stundenbeginn benachrichtigt, wird nichts berechnet; ein Attest ist nicht erforderlich.
Sagt das Institut ab, wird nichts berechnet und in derselben oder der folgenden Woche eine Ersatzstunde angeboten. Ist keine Ersatzstunde möglich, wird die Stunde auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
§7 Laufzeit und Kündigung
Unbefristete Vereinbarungen können beide Seiten jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen. Programme mit einem nach §2 vereinbarten Ende laufen zu diesem Termin aus und verlängern sich nicht.
Das Recht beider Seiten zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für das Institut liegt insbesondere bei einem Verhalten gegenüber einer Lehrkraft vor, das die Fortsetzung unzumutbar macht, sowie bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung.
§8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht der Auftraggeberin als Verbraucherin ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen nach §§312g, 355 BGB zu. Das Auftragsschreiben enthält die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Verlangt die Auftraggeberin ausdrücklich, dass der Unterricht schon während der Widerrufsfrist beginnt, steht dem Institut im Fall des Widerrufs ein anteiliger Betrag für die bereits erteilten Stunden zu.
§9 Zugangscodes für Tutorenprofile
Ein nach bestätigter Anfrage ausgegebener Zugangscode ist eine Gefälligkeit und begründet keine Rechte über die Anzeige von Nachnamen und Porträts auf dieser Website für dreißig Tage hinaus. Codes sind persönlich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Das Institut darf einen veröffentlichten Code abschalten; für die Verfügbarkeit der Anzeige wird keine Gewähr übernommen.
§10 Verschwiegenheit und Kinderschutz
Das Institut und seine Lehrkräfte behandeln alles, was sie über eine Familie erfahren, zeitlich unbegrenzt vertraulich, auch nach dem Ende der Zusammenarbeit.
Hat eine Lehrkraft konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Wohl eines Kindes erheblich gefährdet ist, wird das Institut tätig, bezieht die Sorgeberechtigten ein und schaltet erforderlichenfalls die zuständige öffentliche Stelle ein. Das Institut teilt dem Schüler mit, dass es dies tut. Diese Pflicht geht der Verschwiegenheit vor und kann von der Auftraggeberin nicht abbedungen werden.
§11 Haftung
Das Institut haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Institut nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf, und auch dann nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für das schulische Ergebnis einer Prüfung, einer Bewertung oder einer Versetzungsentscheidung haftet das Institut nicht.
§12 Textform, Salvatorische Klausel, Recht und Gerichtsstand
Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist die Auftraggeberin Kauffrau oder Kaufmann, ist Gerichtsstand Berlin.
Das Institut ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.